MITMFILM

Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Duncan Tafel – Videoproduktion / mitMFilm

Stand: 17.02.2026

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Duncan Tafel – Videoproduktion, Inhaber: Duncan Tafel (im Folgenden als \”Auftragnehmer\” bezeichnet). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen sowie Annahme eines Kostenangebots erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

(3) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber ein individuelles Angebot, in dem Art und Umfang der Videoproduktion und Zusatzleistungen definiert sind. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen ohne vorherige Bestätigung.

(3) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, Brief).

§ 3 LEISTUNGSUMFANG

(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. Nachträgliche Veränderungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, werden Zusatz- und Fremdleistungen wie beispielsweise Reise-, Übernachtungs- oder Mietkosten für spezielle Ausrüstung gesondert vergütet.

(3) Alle Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers ausgeführt.

(4) Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot hinaus, hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

§ 4 VERSCHIEBUNGEN UND RÜCKTRITT

(1) Verschiebungen des Drehs (z.B. durch unpassendes Wetter oder andere nicht vom Auftragnehmer zu verantwortende Fälle) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand in Rechnung gestellt.

(2) Bei einem Auftragsrücktritt durch den Auftraggeber gelten folgende Stornobedingungen:

  • Mehr als 14 Tage vor Produktionsbeginn: 25% der kalkulierten Produktionskosten
  • 14 bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 50% der kalkulierten Produktionskosten
  • Weniger als 7 Tage vor Produktionsbeginn: 100% der kalkulierten Produktionskosten

(3) Sollte der Auftragnehmer durch Umstände, die er nicht selbst zu verantworten hat, an einer Leistung gehindert sein (höhere Gewalt, Krankheit, Ausfall von Technik etc.), ist er zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Verschiebung berechtigt.

§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Tätigkeit notwendigen Unterlagen (Texte, Bilder, Grafiken, Logos etc.) rechtzeitig in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

(3) Alle Leistungen des Auftragnehmers (Entwürfe, Testversionen etc.) sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und binnen 5 Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, gilt die Freigabe als erteilt.

§ 6 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Alle Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Anfahrt, Porto und Versand werden gesondert berechnet.

(2) Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei umfangreichen Produktionen können Teilzahlungen vereinbart werden:

  • 30-50% Anzahlung bei Auftragserteilung
  • Restzahlung nach Abnahme des fertigen Videos

 

(4) Alle Lieferungen und Leistungen sowie Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(5) Bei Paketen wird jeder Monat jeweils im Voraus gezahlt.

§ 7 ZAHLUNGSVERZUG

(1) Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung.

(2) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnet der Auftragnehmer vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% (bei Verbrauchern) bzw. 9% (bei Unternehmern) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

(3) Für jede Mahnung wird eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 Euro berechnet.

§ 8 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

(1) Der Auftragnehmer besitzt das Urheberrecht an allen erbrachten Leistungen, insbesondere an den erstellten Videos, Filmmaterialien und Grafiken.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht für die weltweite Internetnutzung inkl. sozialer Netzwerke und Videoplattformen (YouTube, Facebook, Instagram, Vimeo etc.) für die Dauer von einem Jahr ab Abnahme.

(3) Erweiterte Nutzungsrechte (z.B. TV, Kino, zeitlich unbegrenzt, exklusiv) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) der Produkte selbst oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung sind, sofern nicht schriftlich genehmigt, untersagt.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen (z.B. im Abspann, auf der Website in einem Showreel) und diese zu Marketingzwecken zu nutzen.

§ 9 FREIHALTUNG UND RECHTE DRITTER

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte für von ihm angelieferte Materialien (Texte, Bilder, Videos, Musik etc.) verfügt und räumt dem Auftragnehmer die zur Bearbeitung erforderlichen Rechte ein.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die aufgrund unberechtigter Nutzung von Materialien oder Inhalten geltend gemacht werden. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Aufträge auf Rechtsverletzungen zu prüfen, außer bei offenkundigen Verstößen.

§ 10 AUFBEWAHRUNG UND HERAUSGABE VON DATEN

(1) Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Falls eine Herausgabe dieser Daten vom Auftraggeber gewünscht ist, muss dies gesondert vereinbart und vergütet werden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Auftraggeber.

(3) Rohmaterial und Projektdateien werden für einen Zeitraum von 1 Jahr nach Projektabschluss aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Unterlagen vernichtet.

§ 11 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGEL

(1) Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich zu erheben.

(2) Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen (z.B. Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Lautstärkeunterschiede) begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

(3) Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach Wahl des Auftragnehmers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist einzuräumen.

(4) Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen am gelieferten Material vorgenommen hat.

§ 12 HAFTUNG

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.

(3) An den Auftragnehmer übergebene Gegenstände und Materialien werden grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen.

§ 13 DATENSCHUTZ

Der Auftragnehmer beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet.

§ 14 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 15 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

(1) Erfüllungsort für alle Verträge ist Bochum, Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Bochum, Deutschland, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Für alle Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Duncan Tafel – Videoproduktion

mitMFilm

Hernerstr. 24, 44787, Bochum

015738236144| duncan@mitmfilm.de| www.mitmfilm.de

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